Strafbestimmungen
. Wer ohne Genehmigung gemäß Kabotage betreibt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 7 267 Euro zu bestrafen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Strafbestimmungen
. Wer ohne Genehmigung gemäß Kabotage betreibt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 7 267 Euro zu bestrafen.