Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Entbindung gemäß gilt nur für Finanzgeschäfte, die abgeschlossen worden sind:

1. vor dem 1. Juli 2013 oder im Einklang mit , wenn deren aushaftendes Gesamtvolumen nicht mehr als 10 Mio € beträgt;

2. zwischen dem 1. Juli und dem 20. Dezember 2013, wenn sie den Anforderungen des entsprechen; oder

3. ab dem 21. Dezember 2013, wenn sie den Anforderungen des und der Salzburger Finanzgeschäfte-Verordnung entsprechen.