Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Sicherheitsanforderungen an Prozesse

. (1) Die Betreiber von ELGA-Komponenten () haben am Ticket-System der Serviceline ( der ELGA- und eHealth-Supporteinrichtungsverordnung (SupE-V), BGBl. II Nr. 11/2025) teilzunehmen. Die Serviceline hat auf eine möglichst effiziente Abwicklung zu achten.

(2) Die Betreiber von ELGA-Komponenten haben die Betriebsprozesse zur

1. Erfassung von IT-Sicherheitszwischenfällen,

2. Reaktion auf IT-Sicherheitsprobleme,

3. Änderung der technischen Infrastruktur von ELGA-Komponenten,

4. Eingliederung und Ausrollung neuer Software,

5. Authentifizierung von Benutzern und Benutzerinnen sowie

6. Aufrechterhaltung der Betriebskontinuität

gemäß zu dokumentieren.