Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Ziffer 11 des Abschnittes B der Verordnung der Burgenländischen Landesregierung betreffend die Erklärung von Straßen als Eisenbahnzufahrtsstraße, LGBl. Nr. 1934 II Nr. 3, außer Kraft.