Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Eisenbahnzufahrtsstraße Nr. 623 in Wulkaprodersdorf, beginnend bei km 1,383, der L 265 in Wulkaprodersdorf bis zum Bahnhofsgebäude des Bahnhofes Wulkaprodersdorf mit einer Länge von 423 m wird als Eisenbahnzufahrtsstraße aufgelassen.