Verwaltung/Administration Fachexpertinnen bzw. Fachexperten
(1) Voraussetzung für die Einreihung in die Modellfunktion „Verwaltung/Administration Fachexpertinnen bzw. Fachexperten“ ist ein fachlich einschlägiges (Fach-)Hochschulstudium (mindestens Master - Niveau) und eine mindestens zweijährige fachlich einschlägige Berufserfahrung.
(2) Die in Abs. 1 genannten Voraussetzungen können ersetzt werden
1. durch die in genannten Voraussetzungen und eine mindestens sechsjährige fachlich einschlägige Tätigkeit in der Modellfunktion „Verwaltung/Administration Spezialistinnen bzw. Spezialisten“ oder gleichwertige fachlich einschlägige Berufserfahrungsjahre oder
2. durch die in genannten Voraussetzungen sowie eine weitere mindestens sechsjährige fachlich einschlägige Tätigkeit in der Modellfunktion „Verwaltung/Administration Spezialistinnen bzw. Spezialisten“ oder gleichwertige fachlich einschlägige Berufserfahrungsjahre oder
3. durch die in genannten Voraussetzungen sowie eine weitere mindestens sechsjährige fachlich einschlägige Tätigkeit in der Modellfunktion „Verwaltung/Administration Spezialistinnen bzw. Spezialisten“ oder gleichwertige fachlich einschlägige Berufserfahrungsjahre.
