← Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

4. Abschnitt

Berufsfamilie Ärztliche Expertinnen bzw. Experten

Ärztliche Expertinnen bzw. Experten

Voraussetzung für die Einreihung in die Modellfunktion „Ärztliche Expertinnen bzw. Experten“ ist das Hochschulstudium „Veterinärmedizin“ oder im Bereich der Humanmedizin die Anerkennung zur Ärztin oder zum Arzt für Allgemeinmedizin oder eine abgeschlossene Ausbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt.