Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verwaltung/Administration Spezialistinnen bzw. Spezialisten

(1) Voraussetzung für die Einreihung in die Modellfunktion „Verwaltung/Administration Spezialistinnen bzw. Spezialisten“ ist eine fachlich einschlägige Reifeprüfung oder ein fachlich einschlägiges (Fach-)Hochschulstudium (mindestens Bachelor - Niveau).

(2) Die in Abs. 1 genannte Voraussetzung kann ersetzt werden

1. durch eine Reifeprüfung und eine mindestens dreijährige fachlich einschlägige Tätigkeit in der Modellfunktion „Verwaltung/Administration Sachbearbeitung“ oder gleichwertige fachlich einschlägige Berufserfahrungsjahre oder

2. durch die in genannten Voraussetzungen sowie eine weitere mindestens sechsjährige fachlich einschlägige Tätigkeit in der Modellfunktion „Verwaltung/Administration Sachbearbeitung“ oder gleichwertige fachlich einschlägige Berufserfahrungsjahre.