Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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7. Abschnitt

Berufsfamilie Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)

IKT Support

(1) Voraussetzung für die Einreihung in die Modellfunktion „IKT Support“ ist eine fachlich einschlägige Lehrabschlussprüfung oder ein fachlich einschlägiger Fachschulabschluss.

(2) Die in Abs. 1 genannten Voraussetzungen können durch einen Pflichtschulabschluss und eine mindestens dreijährige fachlich einschlägige Tätigkeit im IKT - Bereich ersetzt werden.