Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Arten der Tests

. (1) Als objektive Tests zur Feststellung der körperlichen und geistigen Eignung kommen in Betracht:

1. psychologische Eignungsdiagnostik ( ff),

2. ärztliche Untersuchung und klinisch-psychiatrische Testverfahren ( f) oder

3. Kombinationen der angeführten Untersuchungen, Diagnostik oder Tests.

(2) Die Aufnahme in den Exekutivdienst setzt jedenfalls die erfolgreiche Absolvierung der in Abs. 1 Z 1 und 2 angeführten Tests sowie eine positive Beurteilung im Zuge des Aufnahmegesprächs gemäß voraus.