Prüfungsgebühr für Wäger
. Für die Prüfung eines Wägers durch die Eichbehörde (§ 62a Abs. 5 MEG) ist eine Gebühr gemäß Tarif G zu entrichten.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Prüfungsgebühr für Wäger
. Für die Prüfung eines Wägers durch die Eichbehörde (§ 62a Abs. 5 MEG) ist eine Gebühr gemäß Tarif G zu entrichten.