Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Prüfungsgebühr für Wäger

. Für die Prüfung eines Wägers durch die Eichbehörde () ist eine Gebühr gemäß Tarif G zu entrichten.