Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ablichtungen und Eichscheine

. Für die Herstellung von Ablichtungen eichbehördlicher Urkunden (inkl. Aktenbestandteilen und Bescheiden) sowie für die Ausstellung von Eichscheinen sind Gebühren gemäß Tarif H zu entrichten.