Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Im Bereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit sind als nachgeordnete Dienststellen gemäß zweiter Satz DVG (Dienstbehörden erster Instanz)

1. das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen,

2. die Burghauptmannschaft Österreich,

3. das Amt der Bundesimmobilien

zuständig.