. Im Bereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit sind als nachgeordnete Dienststellen gemäß zweiter Satz DVG (Dienstbehörden erster Instanz)
1. das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen,
2. die Burghauptmannschaft Österreich,
3. das Amt der Bundesimmobilien
zuständig.
