. Als Personalstellen gemäß § 2e Abs. 1 VBG sind
1. das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen,
2. die Burghauptmannschaft Österreich
zuständig.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Als Personalstellen gemäß § 2e Abs. 1 VBG sind
1. das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen,
2. die Burghauptmannschaft Österreich
zuständig.