Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Feuerbestattung.

Der beamtete Arzt hat die durch des Reichsgesetzes über die Feuerbestattung vom 15. Mai 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 380) und der zur Durchführung dieses Gesetzes erlassenen Verordnung vom 26. Juni 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 519) vorgeschriebene Leichenschau vorzunehmen.