Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

. (1) Diese Verordnung tritt mit Wirksamkeit vom 1. März 2009 in Kraft.

(2) , , , und in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 30/2010 treten mit Ablauf des Tages der Verlautbarung dieser Verordnung in Kraft.