Inkrafttreten
. (1) Diese Verordnung tritt mit Wirksamkeit vom 1. März 2009 in Kraft.
(2) , , , und in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 30/2010 treten mit Ablauf des Tages der Verlautbarung dieser Verordnung in Kraft.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Inkrafttreten
. (1) Diese Verordnung tritt mit Wirksamkeit vom 1. März 2009 in Kraft.
(2) , , , und in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 30/2010 treten mit Ablauf des Tages der Verlautbarung dieser Verordnung in Kraft.