. Bedienstete im Sinne dieser Verordnung sind Beamtinnen und Beamte nach dem Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 und Vertragsbedienstete nach dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 in der jeweils geltenden Fassung.
Schriftgröße: 100 %
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Bedienstete im Sinne dieser Verordnung sind Beamtinnen und Beamte nach dem Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 und Vertragsbedienstete nach dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 in der jeweils geltenden Fassung.