Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Folgende Daten sind von den Trägern der steirischen Pflegeheime einzutragen:

1. Anzahl der derzeitigen Bewohnerinnen und Bewohner des Pflegeheims

2. Anzahl bestätigter, d. h. positiv getesteter, Covid-19-Bewohnerinnen und Bewohner des Pflegeheims

3. Anzahl der positiv getesteten Covid-19-Bewohnerinnen und Bewohner im Krankenhaus

4. Anzahl der positiv getesteten Covid-19-Bewohnerinnen und Bewohner, die im Pflegeheim verstorben sind

5. Anzahl der positiv getesteten Covid-19-Bewohnerinnen und Bewohner, die im Krankenhaus verstorben sind

6. Kann die Pflege-, Betreuung und Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner mit derzeitigen Personalstand aufrechterhalten werden

7. Anzahl bestätigter, d.h. positiv getesteter, Covid-19-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflegeheims