Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Träger der steirischen Pflegeheime haben einmalig folgende Daten in die vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung zur Verfügung gestellten Datenbank STAMP innerhalb von 2 Werktagen nach Inkrafttreten dieser Verordnung einzutragen. Sollte es zu Änderungen der folgenden Daten kommen, sind diese täglich bis spätestens 16:00 Uhr in der oben genannten Datenbank einzutragen.