Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Änderung des Burgenländischen Gemeindebezügegesetzes

Das Burgenländische Gemeindebezügegesetz, LGBl. Nr. 14/1998, wird wie folgt geändert:

1. Im § 2 Abs. 1 wird der Betrag „S 100.000,-” durch den Betrag „7.267,30 Euro” ersetzt.

2. § 5 Abs. 3 zweiter Satz lautet:

„Der auszuzahlende Nettobetrag ist auf volle 10 Cent zu runden; dabei sind Restbeträge von weniger als 5 Cent zu vernachlässigen und Beträge von 5 Cent oder mehr auf volle 10 Cent zu ergänzen.”

3. Im § 22 wird der Betrag „400 S” durch den Betrag „29,10 Euro” ersetzt.