Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Änderung des Burgenländischen Gemeinde-Investitionsfondsgesetzes

Das Burgenländische Gemeinde-Investitionsfondsgesetz, LGBl. Nr. 46/1973, in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 18/1980 und 30/1991 sowie der Kundmachung LGBl. Nr. 64/1973, wird wie folgt geändert:

Im § 12 wird der Betrag „550 Millionen Schilling” durch den Betrag „40 Mio. Euro” ersetzt.