Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Änderung des Bgld. Gasgesetzes

Das Bgld. Gasgesetz, LGBl. Nr. 22/1974, wird wie folgt geändert:

Im § 9 Abs. 2 wird der Betrag „30.000,- S” durch den Betrag „2.200 Euro” ersetzt.