Aufgaben, die gemäß und 5 von den Gemeinden wahrgenommen werden, sind solche des eigenen Wirkungsbereichs.
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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Aufgaben, die gemäß und 5 von den Gemeinden wahrgenommen werden, sind solche des eigenen Wirkungsbereichs.