Für die im genannten obersten Organe sind die ab dem Inkrafttreten dieses Gesetzes gebührenden Bezüge auf Grund der Bestimmungen der bis 5 neu festzusetzen.
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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Für die im genannten obersten Organe sind die ab dem Inkrafttreten dieses Gesetzes gebührenden Bezüge auf Grund der Bestimmungen der bis 5 neu festzusetzen.