Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. Abschnitt

Schlussbestimmungen

Kosten

. Die Kosten für

1. die Untersuchungen und Probennahmen gemäß den und 5,

2. die Anschaffung und den Betrieb der Vektorfallen gemäß (Materialkosten; erforderlichenfalls auch Stromkosten),

3. die Auswertungen, Bestimmungen und Untersuchungen gemäß , und ,

sind gemäß vom Bund zu tragen.