Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Probenahme und Untersuchung gemäß Stichprobenplan

. Nach Maßgabe des Stichprobenplans gemäß sind durch die amtlichen Tierärzte Blutproben von empfänglichen Tieren zu entnehmen und zur Untersuchung auf Bluetongue (bei Sentineltieren Antikörperuntersuchung, ansonsten Antigen-Untersuchung) an das nationale Referenzlabor einzusenden.