Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Vorgangsweise bei Verdacht oder Ausbruch von Bluetongue

. Wird bei Tieren empfänglicher Arten ein Verdacht auf Bluetongue festgestellt oder ein Bluetongue-Ausbruch bestätigt, so ist gemäß den Bestimmungen der Bluetongue-Bekämpfungsverordnung, BGBl. II Nr. 515/2006, vorzugehen.