Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Geltung der Sprengarbeitenverordnung

Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer/innen bei der Durchführung von Sprengarbeiten und mit der die Bauarbeiterschutzverordnung geändert wird (Sprengarbeitenverordnung – SprengV), gilt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen als Verordnung zu § 29 Abs 1 BSG:

1. Im wird die Verweisung auf das Schieß- und Sprengmittelgesetz, BGBl Nr 196/1935, in der geltenden Fassung, durch die Verweisung auf das Sprengmittelgesetz 2010, BGBl I Nr 121/2009 ersetzt.

2. Im entfällt die Wortfolge „in der jeweils geltenden Fassung“.

3. ist nicht anzuwenden.