Geltung der Verordnung Persönliche Schutzausrüstung
Die Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Schutz der Arbeitnehmer/innen durch persönliche Schutzausrüstung (Verordnung Persönliche Schutzausrüstung – PSA-V) gilt mit Ausnahme von als Verordnung zu § 44 Z 5 BSG.
