Geltung der Verordnung Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente
Die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (DOK-VO) samt deren Anlage gilt nach folgenden Maßgaben als Verordnung zu § 16 BSG:
1. § 2a DOK-VO findet auf Arbeitsstätten Anwendung, in denen nicht mehr als 15 Bedienstete beschäftigt werden.
2. ist nicht anzuwenden.
