Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Geltung der Verordnung Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente

Die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (DOK-VO) samt deren Anlage gilt nach folgenden Maßgaben als Verordnung zu § 16 BSG:

1. findet auf Arbeitsstätten Anwendung, in denen nicht mehr als 15 Bedienstete beschäftigt werden.

2. ist nicht anzuwenden.