Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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5. ABSCHNITT

Zentraljugendvertrauensrat

Errichtung von Zentraljugendvertrauensräten

. Umfaßt ein Unternehmen mindestens zwei Betriebe im Sinne des , die eine wirtschaftliche Einheit bilden und vom Unternehmen zentral verwaltet werden, so ist ein Zentraljugendvertrauensrat zu wählen.