Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Strafbestimmung

. Wer seinen in und 4 oder normierten Meldeverpflichtungen nicht vollständig oder fristgerecht nachkommt, oder wer wissentlich unrichtige Angaben macht, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde – im Gebiet einer Gemeinde, für das die Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist, von der Landespolizeidirektion – mit Geldstrafe bis zu 10 000 Euro zu bestrafen.