Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Die südlich der Gemeinde Hall bei Admont im Ennsboden der KG. Unterhall gelegene „Grieshoflacke» genannte Wasseransammlung wird zwecks Erhaltung als Lebensraum von schutzwürdigen Pflanzen- und Tierarten in dem in der Anlage festgelegten Ausmaß zum Naturschutzgebiet (Pflanzen- und Tierschutzgebiet) erklärt.

(2) Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.