Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Der Mündungsbereich der Salza in den Stausee Paß Stein, Marktgemeinde Bad Mitterndorf, wird zwecks Sicherung dieses Bereiches als Überwinterungs-, Brut- und Rastplatz für Zug- und Wasservögel sowie Erhaltung der einzigartigen Strukturvielfalt als Feuchtbiotop und Standort schutzwürdiger und gefährdeter Pflanzenvorkommen in dem in der Anlage festgelegten Ausmaß zum Naturschutzgebiet (Pflanzen- und Tierschutzgebiet) erklärt.

(2) Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.