(1) Der Mündungsbereich der Salza in den Stausee Paß Stein, Marktgemeinde Bad Mitterndorf, wird zwecks Sicherung dieses Bereiches als Überwinterungs-, Brut- und Rastplatz für Zug- und Wasservögel sowie Erhaltung der einzigartigen Strukturvielfalt als Feuchtbiotop und Standort schutzwürdiger und gefährdeter Pflanzenvorkommen in dem in der Anlage festgelegten Ausmaß zum Naturschutzgebiet (Pflanzen- und Tierschutzgebiet) erklärt.
(2) Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.
