(1) Der Bereich der Trockenwiese im Klein-Kleingraben, Grundstücksnummern 380, 371/3 (Teil), 383 und 384/1, KG.Eichberg, Gemeinde Eichberg-Trautenburg, wird zwecks Erhaltung als Lebensraum von schutzwürdigen und gefährdeten Tierarten in dem in der Anlage festgelegten Ausmaß zum Naturschutzgebiet (Tierschutzgebiet) erklärt.
(2) Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.
