Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ausnahme von den Verboten

Ausnahmen von den im genannten Verboten können von der Bezirkshauptmannschaft Hartberg nach Einbringung eines schriftlichen Antrages bewilligt werden, wenn der Eingriff dem Zweck des Schutzes nicht widerspricht.