Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten der Verordnung

Diese Verordnung tritt mit dem Tag der Kundmachung, das ist der 3. Oktober 2008, in Kraft. Gleichzeitig mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Hartberg vom 25. Februar 2008, GZ. 6.3-77/07 außer Kraft.