Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Teile der Grundstücke Nr. 432, 433, 434/1 und 434/2, KG. Stübinggraben, im Gemeindegebiet Deutschfeistritz, werden zwecks Erhaltung als Standort gefährdeter Pflanzenarten in dem in der Anlage festgelegten Ausmaß zum Naturschutzgebiet (Pflanzenschutzgebiet) erklärt.

(2) Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.