Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Gemäß § 8 Abs. 3 bis 5 leg. cit. wird die öffentliche „Amica“-Apotheke in Lieboch für die Versehung des Nacht- und Wochenendbereitschaftsdienstes in den Dienstturnus der Stadt Graz bzw. in deren Bereitschaftsdienstgruppe 5 eingegliedert:

Die Dienstbereitschaft beginnt jeweils um 08.00 Uhr und endet um 08.00 Uhr des darauf folgenden Tages.