Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gemäß § 8 Abs. 1 des Apothekengesetzes, RGBl. Nr. 5/1907 i.d.F. BGBl. I Nr. 65/2022, werden die Betriebszeiten (Öffnungszeiten) der öffentlichen „Amica“-Apotheke wie folgt festgesetzt:

Montag bis Freitag:

Samstag:

von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 18.30 Uhr

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr