An den vier Weihnachtssamstagen jeden Jahres dürfen die öffentlichen Apotheken in Seiersberg bis 18.00 Uhr offen halten.
Der Bereitschaftsdienst gemäß dieser Verordnung bleibt davon unberührt.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
An den vier Weihnachtssamstagen jeden Jahres dürfen die öffentlichen Apotheken in Seiersberg bis 18.00 Uhr offen halten.
Der Bereitschaftsdienst gemäß dieser Verordnung bleibt davon unberührt.