Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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An den vier Weihnachtssamstagen jeden Jahres dürfen die öffentlichen Apotheken in Seiersberg bis 18.00 Uhr offen halten.

Der Bereitschaftsdienst gemäß dieser Verordnung bleibt davon unberührt.