Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gemäß und 5 leg. cit. werden die öffentlichen Apotheken in Seiersberg für die Versehung des Nacht- und Wochenendbereitschaftsdienstes in den Dienstturnus der Stadt Graz eingegliedert.

Die „Lilienapotheke“ wird der Bereitschaftsdienstgruppe 6 und die „Apotheke im Zentrum“ wird der Bereitschaftsdienstgruppe 8 zugeteilt.

Die Dienstbereitschaft beginnt jeweils um 8.00 Uhr und endet um 8.00 Uhr des darauf folgenden Tages.