Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bei den öffentlichen Apotheken in Seiersberg ist deutlich sichtbar der Hinweis auf die eigene Betriebszeit, die nächste diensthabende Apotheke und deren Bereitschaftsdienstzeiten im Bereich des Einganges und der Nachtglocke gut lesbar und bei Dunkelheit beleuchtet anzubringen.