Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz vom 29. Oktober 1990 über Verlautbarungen im Burgenland, LGBl. Nr. 17/1991, außer Kraft.

(3) Das Inhaltsverzeichnis, , , , Ia. Abschnitt, , 12 Abs. 1 und 3, sowie in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 72/2022 treten mit 1. Jänner 2023 in Kraft.

(4) in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 58/2025 tritt mit 1. September 2025 in Kraft.