In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
(1) Dieses Landesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für das Burgenland in Kraft. Gleichzeitig tritt das Burgenländische Vergabe-Nachprüfungsgesetz - VNPG, LGBl. Nr. 34/2003, außer Kraft.
(2) Die Änderungen des Inhaltsverzeichnisses und des , und 5, , der Überschrift zu , des , , , , , , bis 5, , , , bis 5, der , 16 und 16a, des , , bis 3, , und 2 sowie des in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 20/2010 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(3) Das Inhaltsverzeichnis, bis 6, , , , und 4, bis 8, , 17 Abs. 1 und 2, , 2, 3, 5 und 6, , 19 Abs. 1 und 3, und 3, , 22 Abs. 3, , 2 und 4 und in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(4) Die Änderungen des Inhaltsverzeichnisses und der , 2 Abs. 1, 3 bis 5, und 2, , 5 Abs. 3, , und 3, , , 11 Abs. 4, , 2 und 4, , 15, 16 Abs. 3 und 7 bis 10, , 18 Abs. 1, , 18b, 19 Abs. 3, , , 22, 23 Abs. 3, , 24a und 25 Abs. 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 43/2018 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft; gleichzeitig entfallen , und .
