Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

1. Abschnitt

Regelungsgegenstand und Begriffsbestimmungen

Regelungsgegenstand

Dieses Gesetz regelt

1. die Voraussetzungen, unter denen Landesbedienstete einem vom Land verschiedenen Rechtsträger zugewiesen werden können (),

2. die Voraussetzungen für einen Widerruf der Zuweisung (),

3. die Ansprüche der zugewiesenen Landesbediensteten (),

4. Diensthoheit und Dienstaufsicht (),

5a. die Vertretung des Dienstgebers (),

5. die Rechtsbeziehungen zwischen dem Land und dem Rechtsträger (),

6. das Optionsrecht (),

7. den Betriebsübergang auf das Land, eine Gemeinde oder einen Gemeindeverband (),

8. die Datenübermittlung, ()

9. die Rechtsnachfolge ().