Rechtsbeziehungen zwischen dem Land und dem Rechtsträger
Über die Zuweisung ist zwischen dem Land und dem Rechtsträger eine vertragliche Vereinbarung zu treffen. Diese Vereinbarung hat insbesondere zu enthalten:
1. den Zweck der Zuweisung,
2. die Dauer der Zuweisung,
3. die Voraussetzungen für den Widerruf der Zuweisung,
4. eine allfällige Vertretung des Dienstgebers nach ,
5. ob und in welchem Ausmaß der Rechtsträger dem Land den während der Zuweisung entstehenden Aktivitätsaufwand samt Nebenkosten zu ersetzen und einen Beitrag zur Deckung des Pensionsaufwandes (Deckungsbeitrag) zu leisten hat.
