Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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5a. Abschnitt

Sonderbestimmungen für Landesbedienstete in der Bildungsdirektion für Burgenland

Anwendung des Bgld. Landesbeamten-Dienstrechtsgesetz 1997

Der 2. Abschnitt des 2. Hauptstücks des LBDG 1997 ist auch auf die Landesvertragsbediensteten nach dieses Gesetzes anzuwenden.