5a. Abschnitt
Sonderbestimmungen für Landesbedienstete in der Bildungsdirektion für Burgenland
Anwendung des Bgld. Landesbeamten-Dienstrechtsgesetz 1997
Der 2. Abschnitt des 2. Hauptstücks des LBDG 1997 ist auch auf die Landesvertragsbediensteten nach dieses Gesetzes anzuwenden.
